Wasserschaden — was muss ich sofort tun?

Zuletzt aktualisiert: 2. Juli 2026

Stell zuerst das Wasser am Haupthahn ab und schalte den Strom in den betroffenen Räumen aus. Dokumentiere den Schaden anschließend mit Fotos und Videos, bevor du aufräumst, und melde ihn zeitnah deiner Versicherung. Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen: Sie dienen als Nachweis, bis die Versicherung der Entsorgung zustimmt. Belege für alle Notmaßnahmen aufbewahren.

Sicherheit geht vor: Wasser und Strom abstellen

Der erste Schritt ist immer, die Ursache zu stoppen und Gefahren zu beseitigen. Dreh den Haupthahn zu — bei Mietwohnungen findest du ihn oft im Bad, in der Küche oder im Keller. Wenn Wasser in die Nähe von Steckdosen, Elektrogeräten oder Lampen gelangt ist, schalte die Sicherungen für die betroffenen Räume aus, bevor du sie betrittst.

Bei größeren Wassermengen, Wasser aus der Decke oder wenn du die Ursache nicht findest: Hol dir Hilfe. Der Vermieter, die Hausverwaltung oder ein Notdienst sind die richtigen Ansprechpartner. Bei akuter Gefahr — etwa wenn Wasser in elektrische Anlagen läuft — ist die Feuerwehr zuständig.

Den Schaden begrenzen, ohne Nachweise zu vernichten

Du darfst und solltest den Schaden klein halten — Versicherungsverträge sehen üblicherweise vor, dass du zumutbare Maßnahmen zur Schadenminderung ergreifst. Das heißt konkret: Wasser aufwischen, Möbel aus dem Nassbereich räumen, empfindliche Gegenstände in Sicherheit bringen.

Wichtig dabei: Erst fotografieren, dann anfassen. Mach vor jeder Aufräumaktion Fotos vom Zustand, wie du ihn vorgefunden hast. Wenn du provisorische Maßnahmen beauftragst — etwa einen Notdienst, der ein Leck abdichtet — heb die Rechnungen auf. Solche Kosten sind häufig Teil des Schadens; ob sie übernommen werden, hängt von deinem Vertrag ab.

Dokumentieren, bevor du aufräumst

Eine gute Dokumentation entsteht in den ersten Stunden — später lässt sich der ursprüngliche Zustand nicht mehr zeigen. Nimm dir dafür ein paar Minuten Zeit, auch wenn die Situation stressig ist.

Das gehört in die Erst-Dokumentation:

  • Übersichtsfotos jedes betroffenen Raums, aus mehreren Ecken
  • Detailfotos von jedem beschädigten Gegenstand und Bauteil
  • Ein kurzes Video, in dem du durch die betroffenen Räume gehst
  • Fotos der Schadenursache, falls erkennbar (z. B. geplatzter Schlauch)
  • Datum und Uhrzeit notieren: Wann hast du den Schaden entdeckt?

Den Schaden der Versicherung melden

Melde den Schaden so bald wie möglich. Versicherungsverträge verlangen üblicherweise eine „unverzügliche" Meldung — also ohne schuldhaftes Zögern, sobald du vom Schaden weißt. Die genauen Anforderungen stehen in deinem Vertrag.

Welche Versicherung zuständig ist, hängt davon ab, was beschädigt wurde: Die Hausratversicherung ist grundsätzlich für bewegliche Sachen zuständig (Möbel, Elektronik, Kleidung), die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude selbst (Böden, Wände, fest verbaute Installationen). Bei Mietwohnungen läuft die Gebäudeseite über den Eigentümer. Sind Dritte betroffen oder hat ein Dritter den Schaden verursacht, kann zusätzlich eine Haftpflichtversicherung eine Rolle spielen.

Notiere dir bei der Meldung die Schadennummer und den Namen deiner Ansprechperson — beides brauchst du für jede weitere Kommunikation.

Obliegenheiten: was Verträge üblicherweise von dir erwarten

Obliegenheiten sind Verhaltensregeln aus deinem Versicherungsvertrag. Werden sie verletzt, kann das die Leistung gefährden — deshalb lohnt es sich, sie zu kennen. Üblich sind: den Schaden anzeigen, ihn möglichst gering halten, wahrheitsgemäß Auskunft geben, Belege vorlegen und Weisungen des Versicherers beachten, etwa beschädigte Sachen bis zur Freigabe aufzubewahren.

Was genau in deinem Fall gilt, steht in deinen Vertragsbedingungen. Im Zweifel: nachlesen oder bei der Versicherung schriftlich nachfragen, bevor du etwas entsorgst oder reparieren lässt.

Häufige Fragen

Muss ich beschädigte Sachen aufbewahren?

Grundsätzlich ja, bis die Versicherung der Entsorgung zustimmt. Beschädigte Gegenstände sind dein Nachweis. Wenn etwas aus hygienischen Gründen weg muss (z. B. durchnässte Teppiche), dokumentiere es vorher gründlich mit Fotos und halte die Entsorgung schriftlich fest.

Wie schnell muss ich den Wasserschaden melden?

Versicherungsverträge verlangen üblicherweise eine unverzügliche Meldung — also so bald wie möglich, ohne schuldhaftes Zögern. Eine feste Stundenzahl gibt es meist nicht; die genauen Anforderungen stehen in deinem Vertrag. Im Zweifel gilt: lieber sofort melden und Details nachreichen.

Darf ich schon Handwerker beauftragen?

Notmaßnahmen zur Schadenbegrenzung — etwa ein Leck abdichten lassen — sind üblicherweise unproblematisch und sogar erwartet. Größere Reparaturen und Sanierungen solltest du grundsätzlich erst mit der Versicherung abstimmen, damit die Kostenübernahme geklärt ist. Belege für alles aufbewahren.

Wer zahlt beim Wasserschaden — Hausrat oder Wohngebäude?

Grundsätzlich gilt: Die Hausratversicherung deckt bewegliche Sachen (Möbel, Elektronik, Kleidung), die Wohngebäudeversicherung das Gebäude (Böden, Wände, feste Einbauten). Oft sind beide betroffen — dann läuft der Fall parallel bei beiden Versicherungen. Ob und was gezahlt wird, hängt vom jeweiligen Vertrag und der Schadenursache ab.

Was mache ich, wenn auch die Nachbarwohnung betroffen ist?

Informiere die Nachbarn und deinen Vermieter bzw. die Hausverwaltung möglichst schnell. Ansprüche von Nachbarn sind grundsätzlich ein Fall für eine Haftpflichtversicherung — welche, hängt von der Ursache ab. Die Schuldfrage klären üblicherweise die beteiligten Versicherungen untereinander; dazu musst du gegenüber Dritten vorab nichts erklären.